Bienenschutzverordnung

Bienenschutz bei der Zulassung von Pflanzenschutzmitteln

Die Zulassungsbehörde für Pflanzenschutzmittel in Deutschland ist das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL). Als Bewertungsbehörde für den Prüfbereich „Auswirkungen von Pflanzenschutzmitteln auf die Honigbiene“ ist das Julius Kühn-Institut (JKI) an dem Verfahren beteiligt. Auf der Grundlage der fachlichen Bewertung des JKI entscheidet das BVL über die Zulassung und die zu treffenden Risikomanagementmaßnahmen zum Bienenschutz.

B1: Bienengefährliches Pflanzenschutzmittel

B2: Spritzzeit nur nach dem Bienenflug erlaubt: ab ca. 23  bis ca. 6 Uhr

B3, B4: nicht bienengefährlich

Mehr dazu siehe auch hier unter : Bienenschutzverordnung und Untersuchungsstelle für Bienenvergiftungen (JKI)

und Pflanzenschutzdienst

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Antrag zur Einsendung von Probenmateriasl bei Bienenvergiftungen durch Pflanzenschutzmittel:

Untersuchungsstelle für Bienenvergiftungen:

Julius Kühn Institut (JKI)

Bundesforschungsinstitut für Kulturpflanzen

Untersuchungsstelle für Bienenvergiftungen

Messeweg 11 – 12

38104 Braunschweig

Tel. 0531-299-4525

Antragsformular JKI und weitere infos

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Ansprechpartner bei der Landwirtschaftskammer NRW , Fachbereich Pflanzenschutz

zur Zeit:

Dr. Adrian Engel, adrian.engel@lwk.nrw.de

Tel. 0228-703-2150

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