Bienenschutz bei der Zulassung von Pflanzenschutzmitteln
Die Zulassungsbehörde für Pflanzenschutzmittel in Deutschland ist das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL). Als Bewertungsbehörde für den Prüfbereich „Auswirkungen von Pflanzenschutzmitteln auf die Honigbiene“ ist das Julius Kühn-Institut (JKI) an dem Verfahren beteiligt. Auf der Grundlage der fachlichen Bewertung des JKI entscheidet das BVL über die Zulassung und die zu treffenden Risikomanagementmaßnahmen zum Bienenschutz.
B1: Bienengefährliches Pflanzenschutzmittel
B2: Spritzzeit nur nach dem Bienenflug erlaubt: ab ca. 23 bis ca. 6 Uhr
B3, B4: nicht bienengefährlich
Mehr dazu siehe auch hier unter : Bienenschutzverordnung und Untersuchungsstelle für Bienenvergiftungen (JKI)
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Antrag zur Einsendung von Probenmateriasl bei Bienenvergiftungen durch Pflanzenschutzmittel:
Untersuchungsstelle für Bienenvergiftungen:
Julius Kühn Institut (JKI)
Bundesforschungsinstitut für Kulturpflanzen
Untersuchungsstelle für Bienenvergiftungen
Messeweg 11 – 12
38104 Braunschweig
Tel. 0531-299-4525
Antragsformular JKI und weitere infos
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Ansprechpartner bei der Landwirtschaftskammer NRW , Fachbereich Pflanzenschutz
zur Zeit:
Dr. Adrian Engel, adrian.engel@lwk.nrw.de
Tel. 0228-703-2150