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Bienengesundheit

Frage: brauche ich ein Gesundheitszeugnis, wenn ich Ableger nur vorübergehend über die Kreisgrenze verstelle? Also z.B. von Witten nach Bochum, oder von Herdecke nach Dortmund, etc.

Antwort: Ja, lt. der Bienenseuchenverordnung wird ein Gesundheitszeugnis notwendig, wenn Bienen über eine Kreisgrenze verstellt oder verschickt  werden, egal ob es sich um einen Ableger handelt oder um Wirtschaftsvölker, oder um einen Kunstschwarm, oder eine Königin (Verschickung, Austausch, Kauf …).

Frage: Und was ist mit einem wilden Schwarm von dem ich nicht weiß wo er herkommt?

Antwort: im Interesse des Imkers der einen Schwarm einfängt: er soll sehen dass er sich kein Kuckucksei ins Nest setzt. Wer weiß was der Schwarm alles mit bringt. Am besten nicht in den eigenen Stand integrieren erst mal sehen wie der Schwarm sich entwickelt. (Varroa behandlung usw….) und dann z.B. eine Futterkranzprobe einschicken um auf AFB (amerikansiche Faulbrut/Seuche) zu untersuchen.

Varroa Milbe / Behandlung
Amerikanische Faulbrut
kleiner Beutenkäfer
neue Erkrankungen
Bienen melden

Der Sinn  dahinter: u. a. die Kontrolle und Überblick über mögliche Bienenseuchen zu behalten (wie z.B. die amerikanische Faulbrut etc.).
Trotz allem kann man natürlich nicht vermeiden, dass Bienen von sich aus über Kreisgrenzen fliegen, ohne dass man sie verstellt, wenn sie rein zufällig in der Nähe einer Kreisgrenze stehen oder 3 – 5 km im Umkreis darüber fliegen.

Hier ein Auszug aus der Bienenseuchenverordnung dazu: §5 und §5a

(1) Der Besitzer oder die mit der Beaufsichtigung, Wartung und Pflege der Bienenvölker betrauten Personen haben für Bienenvölker, die an einen anderen Ort verbracht werden, unverzüglich nach dem Eintreffen der für den neuen Standort zuständigen Behörde oder einer von ihr beauftragten Stelle eine Bescheinigung des für den Herkunftsort zuständigen beamteten Tierarztes vorzulegen. Aus der Bescheinigung muss hervorgehen, dass die Bienen als frei von Amerikanischer Faulbrut befunden worden sind und der Herkunftsort der Bienen nicht in einem Faulbrut-Sperrbezirk liegt. Die Bescheinigung darf nicht vor dem 1. September des vorhergehenden Kalenderjahres ausgestellt und nicht älter als neun Monate sein.

(2) Die Bescheinigung nach Absatz 1 wird von der für den neuen Standort zuständigen Behörde oder der von ihr beauftragten Stelle einbehalten. Für Bienenvölker, die nur vorübergehend an einen anderen Ort verbracht werden, trägt sie in der Bescheinigung den Ort, den Beginn und das Ende der Wanderung sowie am Ort der Wanderung oder auf dem Bienenstand festgestellte Bienenseuchen ein. Die Bescheinigung wird dem Besitzer oder den mit der Beaufsichtigung, Wartung oder Pflege der Bienenvölker betrauten Personen wieder ausgehändigt, wenn die Bienenvölker aus dem Bezirk der zuständigen Behörde verbracht werden.

(3) Die zuständige Behörde kann Ausnahmen von den Absätzen 1 und 2 zulassen, wenn Belange der Seuchenbekämpfung nicht entgegenstehen.

§ 5a 

Der Besitzer von Bienenvölkern, die nur vorübergehend an einen anderen Ort verbracht werden, hat an dem Bienenstand ein Schild mit seinem Namen und seiner Anschrift sowie der Zahl der Bienenvölker in deutlicher und haltbarer Schrift gut sichtbar anzubringen. Er hat dafür zu sorgen, dass die Bienenvölker in seiner Gegenwart oder im Beisein eines von ihm Beauftragten von dem beamteten Tierarzt untersucht werden können, soweit eine solche Untersuchung aus Gründen der Seuchenbekämpfung erforderlich ist.

Auf den folgenden Seiten sind weitere Informationen zu finden:

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Amerikanische Faulbrut (AFB)

Es handelt sich um eine anzeigenpflichtige Bakterienerkrankung (Paenibacillus larvae) mit einem seuchenhaften Verlauf. Innerhalb weniger Wochen können erkrankte Völker daran zugrunde gehen. Die AFB unterliegt der amtlichen Bekämpfung durch das Veterinäramt. Jeder Verdacht ist dort unverzüglich anzuzeigen. Es wird ein Sperrbezirk ausgerufen. In diesem Sperrbezirk müssen alle Bienenvölker auf AFB untersucht werden. AFB-Sporen können z. …

TSIS – Tierseucheninformationssystem

Abfrage sortiert nach Bundesländern, wo sich u. a. AFB (Amerikanische Faulbrut befindet) Link zum Informationssystem!!

Schwarmhilfe & Co.